Karoline Irene Hoffleisch

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Insolvenzrecht

 

Im Laufenden Insolvenzverfahren bietet die Insolvenzordnung dem Schuldner die Möglichkeit, sein Insolvenzverfahren z.B. mit Hilfe eines Insolvenzplanes vorzeitig zu beenden. Dies gilt sowohl für Verbraucher - als auch Regelinsolvenzverfahren. Solche Insolvenzpläne müssen nicht von allen Insolvenzgläubigern angenommen werden, nur von der Mehrheit. Für eine Vielzahl von Mandanten konnte ich bereits solche Insolvenzpläne vor Gericht durchsetzen. Die Insolvenzverfahren wurden aufgehoben, ein wirtschaftlicher Neustart wurde meinen Mandanten ermöglicht.